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KurzzeitpflegeGründe für eine Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege können z. B. Urlaub der Pflegeperson oder eine kurzfristig erhöhte Pflegebedürftigkeit des zu Pflegenden sein.
Die Kurzzeitpflege ist also keine selbstständige, sondern eine zusätzliche Leistung der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege. Bei der Kurzzeitpflege werden die Kosten für eine stationäre Unterbringung in unserem Pflegeheim maximal bis zu 4 Wochen insgesamt im Kalenderjahr bis zu einem Betrag von 1.296,68 €
für die pflegebedingten Kosten übernommen. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sind selbst aufzubringen. Eine Pflegestufe nach SGB XI muss mindestens 6 Monate bestehen. |
